Rechtsberatung

Rechtsberatung
Rẹchts|be|ra|tung, die:
Beratung in Rechtsangelegenheiten (bes. im Rahmen beruflicher, geschäftlicher Tätigkeit).

* * *

Rechtsberatung,
 
die zur Besorgung von Rechtsangelegenheiten fremder Personen gehörende Beratung. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Rechtsberatung obliegt in erster Linie den zugelassenen Rechtsanwälten, ferner in bestimmtem Umfang den Notaren und den Patentanwälten. Andere Personen, besonders Rechtsbeistände, bedürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz vom 13. 12. 1935 einer Erlaubnis, die nur unter begrenzten Voraussetzungen erteilt wird. Im Rahmen ihrer Satzung und ihres Aufgabengebietes können auch bestimmte Vereinigungen (z. B. Gewerkschaften, Mietervereine, Verbraucherverbände) für ihre Mitglieder beratend tätig werden. Eine öffentliche unentgeltliche Rechtsberatung wird zum Teil von Rechtsauskunftsstellen der Gemeinden, Rechtsanwaltsvereinigungen u. a. gewährt oder getragen. Für Bürger mit geringem Einkommen kommt ferner Beratungshilfe nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes vom 18. 6. 1980 in Betracht, die für Rechtsberatung außerhalb gerichtlicher Verfahren (sonst Prozesskostenhilfe) gewährt wird. Die Beratungshilfe umfasst Rechtsberatung und, soweit erforderlich, Vertretung auf den Gebieten des Zivil- und Arbeitsrechts, Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialrechts; in Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt (zum Teil bestehen ergänzende landesrechtliche Vorschriften). Zuständig für den Antrag auf Beratungshilfe ist das Amtsgericht (Rechtspfleger), das über den Antrag entscheidet. Dem Antragsteller wird berechtigtenfalls eine Bescheinigung ausgestellt, die ihn befugt, einen Rechtsanwalt seiner Wahl oder eine amtliche Beratungsstelle aufzusuchen und ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zulässig ist auch die Rechtsberatung durch das Amtsgericht selbst, sofern eine sofortige Auskunft oder Ähnliches ausreicht. Der Rechtsanwalt ist zur Beratungshilfe verpflichtet. Der Rat Suchende hat dem aufgesuchten Rechtsanwalt in der Regel eine einmalige Gebühr von 20 DM zu zahlen, die übrigen anwaltlichen Gebühren trägt die Staatskasse.
 
In Österreich sind die Grundsätze der Rechtsberatung ähnlich geregelt. - In der Schweiz bedarf die bloße Rechtsberatung keines Fähigkeitszeugnisses, auch wenn sie gewerblich erfolgt.

* * *

Rẹchts|be|ra|tung, die: 1. Beratung in Rechtsangelegenheiten (bes. im Rahmen beruflicher, geschäftlicher Tätigkeit). 2. Rechtsberatungsstelle.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rechtsberatung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, die die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsberatung — geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung abgetretener Forderungen. Nach dem Rechtsberatungsgesetz vom 13.12.1935 (RGBl I 1478) m.spät.Änd. ist die R. von der… …   Lexikon der Economics

  • Rechtsberatung — Rẹchts|be|ra|tung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Online-Rechtsberatung — Überblick Online Rechtsberatung ist eine neuere Form der Rechtsberatung, bei der der Mandant ausschließlich oder zumindest hauptsächlich über das Internet mit dem Anwalt kommuniziert. Für Online Rechtsberatung gelten dieselben berufsrechtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung — Basisdaten Titel: Rechtsberatungsgesetz Abkürzung: RBerG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Berufsrecht der …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsrat — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, die die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsberatungsgesetz — Basisdaten Titel: Rechtsberatungsgesetz Abkürzung: RBerG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • RBerG — Basisdaten Titel: Rechtsberatungsgesetz Abkürzung: RBerG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Berufsrecht der …   Deutsch Wikipedia

  • Juristin — Als Juristen (von lateinisch iura = die Rechte; Einzahl ius) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben. Die Bezeichnung “Jurist” ist nicht durch § 132a StGB geschützt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Jurist — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Juristen (von lateinisch iura ‚die Rechte‘; Einzahl ius) bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”